|
Musikalische Gestaltung
Die musikalische Gestaltung der Trauung (Orgel) wird von uns geregelt. Wenn Sie besondere Wünsche haben oder jemand mitbringen, der die Trauung durch Instrumentalmusik oder Sologesang mitgestalten soll, bitten wir, das frühzeitig mit dem zuständigen Pfarrer oder dem Pfarrbüro abzusprechen; die Beiträge sollen dem Charakter eines evangelischen Gottesdienstes entsprechen. Die Vergütung für solche besonderen Wünsche bitten wir Sie, direkt mit den Künstlern zu regeln.
Blumenschmuck
Es ist eine schöne Tradition, dass Brautpaare den Blumenschmuck für den Traugottesdienst stiften, und dass dieser Blumenschmuck für den Gottesdienst am darauf folgenden Sonntag erhalten bleibt. Bitte sprechen Sie Näheres mit dem Pfarrbüro und der Küsterin ab.
Stammbuch / Heiratsurkunde
Bringen Sie bitte die Heiratsurkunde (mit dem Aufdruck: „nur für kirchliche Zwecke“) und Ihr Stammbuch am Tag der standesamtlichen Trauung ins Pfarrbüro. Das Stammbuch erhalten Sie dann bei Ihrer Trauung ausgefüllt zurück.
Fotografieren / Filmen
Wir bitten Sie freundlich, während der Trauung nicht zu fotografieren. Das Blitzen stört den Gottesdienst. Sie können gerne nach der Trauung ein Foto in der Kirche machen. Wenn Sie ein Video drehen wollen, ist dies nach Absprache mit dem Pfarrer möglich. So erwarten wir, dass die filmende Person nicht durch den Altarraum läuft, sondern von einem geeigneten Platz aus (z. B. Empore/Bank) filmt.
Kollekte am Ausgang
In der Regel wird am Ausgang nach der Trauung für die eigene Gemeinde gesammelt. Sie können die Kollekte aber auch einem speziellen Zweck unserer Gemeindearbeit zukommen lassen, möglich sind: Ev. Kindergarten, Förderverein der Diakoniestation, Nieder-Ramstädter Diakonie, Brot für die Welt, Kirchenmusik in unserer Gemeinde, Orgel, Kinder- und Jugendarbeit unserer Gemeinde, Seniorenarbeit unserer Gemeinde.
Blumen – und Reisstreuen
Mit dem Streuen von Reis oder Blumen beim Auszug aus der Kirche wünscht man dem Brautpaar symbolisch eine zahlreiche Nachkommenschaft. Wir möchten Sie bitten, davon abzusehen, da die anschließende Reinigung Mühe und Kosten verursacht.
Hochzeiten mit einem katholischen Partner
Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Auch wenn das für unsere evangelische Kirche nicht entscheidend ist, empfehlen wir dem katholischen Partner, rechtzeitig beim katholischen Pfarramt den „Dispens von der Formpflicht“ zu beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche.
Ehejubiläen
Es ist ein guter Brauch, des silbernen und goldenen Ehejubiläums sowie der darauf folgenden Jubiläen zu gedenken und dafür entsprechende Gottesdienste zu feiern.
|